Online - Teil III der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul)

Gebühren

Kurs: 1.595,00 €

förderfähig

Unterricht

17.06.2024 - 25.07.2024

Vollzeit

Lehrgangsdauer 265 Std.

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Angebotsnummer 3024050-0

Teil III der Meisterprüfung
(Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul))

  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings Buchführung/Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft Marketing, Organisation, Personalwesen und Mitarbeiterführung Finanzierung, Planung, Gründung
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen Bürgerliches Recht, Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren, Handwerks- und Gewerberecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Steuern

    Die oben genannten Inhalte gliedern sich in drei Handlungsfelder:
    Handlungsfeld 1 - Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
    Handlungsfeld 2 - Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
    Handlungsfeld 3 - Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Ziel

Gesellen und Facharbeiter, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbstständig machen möchten.

Information

Der Fortbildungslehrgang Geprüfte/ Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) wird anerkannt als Teil III der Meisterprüfung. Für die Fortbildung muss ein gesonderter Zulassungsantrag gestellt werden.

Wir empfehlen dringend den Besuch von Basislehrgängen (zum Beispiel Grundlagen rechtlicher Rahmenbedingungen im Handwerk oder Grundlagen Rechnungswesen).

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr (zirka 165€)

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Frau Kellner Telefon: 0911 5309-274) Kontakt auf.
Wir sind gerne für Sie da, telefonisch, per E-Mail und natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Zertifizierung