Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch verschieben können.
Die Teile III und IV sind im nächsten Schritt einzeln buchbar - entweder als Teile III und IV der Meisterprüfung oder als einzelne Fortbildungsmodule: Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) (Teil III) und Ausbildung der Ausbilder (Teil IV).
Teil III der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul)):
- Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings, Buchführung, Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
- Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft
- Marketing, Organisation, Personalwesen und Mitarbeiterführung
- Finanzierung, Planung, Gründung
- Rechtliche und steuerliche Grundlagen
- Bürgerliches Recht, Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren, Handwerks- und Gewerberecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Steuern
Die oben genannten Inhalte gliedern sich in drei Handlungsfelder:
Handlungsfeld 1 - Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Handlungsfeld 2 - Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
Handlungsfeld 3 - Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Teil IV der Meisterprüfung (Ausbildung der Ausbilder):
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.
Die Zulassung zur Prüfung muss separat beantragt werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsprüfung: 0911 5309-420, weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de.