Teile III und IV der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) und AdA)

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 3.000,00 €

förderfähig

Unterricht

12.01.2026 - 13.03.2026

Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 335 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

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Angebotsnummer 3026035-0

Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch verschieben können.

Die Teile III und IV sind im nächsten Schritt einzeln buchbar - entweder als Teile III und IV der Meisterprüfung oder als einzelne Fortbildungsmodule: Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) (Teil III) und Ausbildung der Ausbilder (Teil IV).

Teil III der Meisterprüfung (Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul)):

  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings, Buchführung, Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung
  • Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
  • Handwerk in Wirtschaft und Gesellschaft
  • Marketing, Organisation, Personalwesen und Mitarbeiterführung
  • Finanzierung, Planung, Gründung
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen
  • Bürgerliches Recht, Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren, Handwerks- und Gewerberecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Steuern

Die oben genannten Inhalte gliedern sich in drei Handlungsfelder:
Handlungsfeld 1 - Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Handlungsfeld 2 - Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
Handlungsfeld 3 - Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Teil IV der Meisterprüfung (Ausbildung der Ausbilder):

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden haben, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Die Zulassung zur Prüfung muss separat beantragt werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsprüfung: 0911 5309-420, weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de.

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbstständig machen möchten.

Information

Die Fortbildungslehrgänge Geprüfte/ Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Grundmodul) und Ausbildung der Ausbilder werden anerkannt als Teile III und IV der Meisterprüfung. Für die Fortbildung muss ein gesonderter Zulassungsantrag gestellt werden.

Wir empfehlen dringend den Besuch von Vorkursen (zum Beispiel Grundlagen rechtlicher Rahmenbedingungen im Handwerk oder Grundlagen Rechnungswesen).

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de