Die Teilnahme an der Vorbereitungsmaßnahme ist nur möglich, wenn ein Ausnahmebewilligungsverfahren läuft und die Handwerkskammer für Mittelfranken den Sachkundenachweis – Fleischtheken im Lebensmittelhandel angeordnet hat.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtliche Hygienebestimmungen
- HACCP
- Arbeitssicherheit
- Umgang mit Fleisch
- Zusammensetzung und Herstellung
- Benennung und Erkennung der verschiedenen Wurstgruppen und Fleischerzeugnisse
- Fleischsortenerkennung
- Teilstückerkennung und Verwendung
- Herstellungsgrundlagen der Brühwurst (Praktisch)
- Ernährungsberatung
- Allergene Zusätze
- Nährwertberechnung
- Verkaufspreiskalkulation
- BEFFE Analyse-Berechnungen
- Thekengespräche
- Herstellen eines Küchenfertigen Produktes
Die Prüfung findet im Anschluss an den Lehrgang statt. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig ein gesondertes Einladungsschreiben.
Zudem fallen für die Prüfung zusätzlich 250,00 € an. Die Prüfungsgebühr wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass allein die Teilnahme am Lehrgang keinen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung begründet, sondern dass nur die erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest als Entscheidungsgrundlage dient. Liegt die Voraussetzung für die Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung nicht vor, so kann dieser Lehrgang nur als Weiterbildungslehrgang besucht werden. Auch dieser Weiterbildungslehrgang schließt mit einer Prüfung ab, hierzu wird eine Bescheinigung ausgehändigt.
Für Auskünfte zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Team Ausnahmebewilligungen.
Telefonnummer: 0911 5309-383
E-Mail:ausnahmebewilligung@hwk-mittelfranken.de