Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch verschieben können.
Teil IV der Meisterprüfung (Ausbildung der Ausbilder):
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Prüfungsvoraussetzung:
Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Beruf bestanden haben, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
- Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
- Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine sechsjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.
Die Zulassung zur Prüfung muss separat beantragt werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsprüfung: 0911 5309-420, weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de.