Meisterlehrgang im Zimmererhandwerk, Teile I und II

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 8.750,00 €

förderfähig

Unterricht

31.05.2027 - 05.03.2028

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 1080 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Ansbach

Beratung

Details

Angebotsnummer 3027017-0

Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch verschieben können.

Teil I (Fachpraxis):

  • Bautechnik
  • Genehmigungs-, Werks- und Detailplanung

Teil II (Fachtheorie):

  • Bautechnik
  • Arbeitsvorbereitung, Materialdisposition und Baustoffe
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Prüfungsvoraussetzungen
Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Beruf bestanden haben, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
  • Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
  • Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine sechsjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Die Zulassung zur Prüfung muss separat beantragt werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsprüfung: 0911 5309-420, weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de

Ziel

Meistertitel im Zimmererhandwerk Teile I und II.

In unserem Lehrgang lernen Sie Fach- und Führungsaufgaben sowie eigenständig praktische Arbeiten zu übernehmen.

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Zimmererhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:
Prüfungsgebühr Teile I und II (ca. 630,00 €)
Lern- und Arbeitsmittel (ca. 400,00 €)
Kosten Meisterstück je nach Ausführung

Hinweis:
Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

Unser Tipp für Sie:
Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen!

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de