Meisterlehrgang im Feinwerkmechanikerhandwerk und Metallbauerhandwerk, Teile I und II

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 12.250,00 €

förderfähig

Unterricht

22.11.2027 - 28.07.2028

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.45 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr und teilweise Samstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 850 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Sieboldstraße 9

90411 Nürnberg

Kontakt

Lisa Bornschein

Tel. +49 911 5309 316

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Beratung

Details

Angebotsnummer 3027011-0

Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch verschieben können.

Die Meisterteile I und II für den Metallbaumeister und den Feinwerkmechanikermeister bieten wir als gemeinsamen Kurs an. Beide Fachbereiche starten am gleichen Datum, unterscheiden sich jedoch später bei einzelnen Terminen (beispielsweise beim Enddatum) sowie bei einigen Fächern.

Lehrgangsende Feinwerkmechaniker: 28.07.2028
Lehrgangsende Metallbauer:14.07.2028

Teil I (Fachpraxis Feinwerkmechaniker)

  • CNC-Lehrgang
  • CAD-Lehrgang
  • CAM-Lehrgang
  • Steuerungstechnik
  • Maschienenseminar

Teil II (Fachtheorie Feinwerkmechaniker)

  • Feinwerktechnik
  • Auftragsabwicklung (mit EDV)
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil I (Fachpraxis Metallbauer)

  • MAG-Schweißausbildung (mit Prüfung gemäß DIN ISO 9606-1)
  • Inhalte des Schweißfachmann Teil 1 Lehrgangs (Prüfung mit zusätzlicher Prüfungsgebühr freiwillig möglich)
  • Schweißfachmann Teil 2 (mit Bescheinigung der Handwerkskammer)
  • Einführung WIG-Schweißen
  • Be- und Verarbeitung von "Edelstahl Rostfrei"
  • Schließ- und Sicherheitstechnik
  • Anbau von Torantrieben
  • Konstruktion von Treppen
  • Drehpunktbestimmung an Toren (mit steigender Einfahrt)
  • CAD-Lehrgang

Teil II (Fachtheorie Metallbauer)

  • Metallbautechnik
  • Auftragsabwicklung (mit EDV)
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Prüfungsvoraussetzungen
Wenn Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen an der Meisterprüfung teilnehmen, wenn Sie eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Beruf bestanden haben, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.
  • Stimmt Ihr nachgewiesener Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachweisen.
  • Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine sechsjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachweisen können.

Die Zulassung zur Prüfung muss separat beantragt werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsprüfung: 0911 5309-420, weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de

Ziel

Meisterprüfung Teil I und II im betreffenden Handwerk

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Metallbauer- oder Feinwerkmechanikerhandwerk, die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Hinweis für Feinwerkmechaniker:
Bitte beachten Sie, dass der Teil I der Meisterprüfung in der Innung der Feinwerk- und Kältetechnik Mittelfranken stattfindet.

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein: Prüfungsgebühr Teile I und II 630,00 Euro
Lern- und Arbeitsmittel ca. 300,00 Euro
Zusätzliche Kosten für Feinwerkmechaniker ca. 1.575,00 Euro
Kosten Meisterstück: je nach Ausführung

Unser Tipp für Sie: Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de

Anfahrt