Meisterlehrgang im Bäckerhandwerk, Teile I und II

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 5.850,00 €

förderfähig

Unterricht

06.02.2026 - 05.06.2027

Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 450 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

06.02.2026

Lehrgangsort

Deumentenstraße 1

90489 Nürnberg

Kontakt

Akademie Team

Tel. +49 911 5309 491

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Details

Angebotsnummer 3026026-0

Bitte beachten Sie: Der Kurspreis ist vorläufig, da sich bis Kursbeginn einige Kosten beispielsweise für Material noch ändern können.

Teil I (Fachpraxis)

  • Herstellen von Brot, Brötchen, Kleingebäck, feinen Backwaren
  • Torten, Dessert und Dauerbackwaren, Speiseeis, Schaustücken

Teil II (Fachtheorie)
  • Fachtechnologie
  • Werkstoffkunde
  • Vertriebs- und Verkaufskunde
  • technische Mathematik
  • Kostenermittlung

Ziel

Meistertitel im Bäckerhandwerk, Teile I und II

Zielgruppe

Gesellen und Facharbeiter aus dem Bäckerhandwerk die mit dem Meistertitel eine Führungsposition im Handwerk anstreben oder sich mit einem Betrieb selbständig machen möchten.

Information

Bitte planen Sie zusätzlich folgende Ausgaben mit ein:

  • Prüfungsgebühr Teile I und II (zirka 630,00 Euro)
  • Lernmittel (zirka 100,00 Euro)
  • Kosten Prüfungsstück je nach Ausführung

    Hinweis: Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung.

    Unser Tipp für Sie: Die Lehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung werden sowohl in Teil- als auch in Vollzeit in regelmäßigen und kurzen Terminabständen angeboten. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrgänge vor den Teilen I und II zu besuchen.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

    Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im betreffenden Handwerk
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Berufspraxis im betreffenden Handwerk
  • ohne anerkannter Berufsausbildung muss eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betreffenden Handwerk nachgewiesen werden

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Meisterprüfung separat beantragt werden muss. Nehmen Sie dazu bitte mit unserer Prüfungsabteilung (Telefon: 0911 5309-420, E-Mail: weiterbildungspruefung@hwk-mittelfranken.de) Kontakt auf.

Förderung

Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) möglich.

Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter
www.aufstiegs-bafoeg.de

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