Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk - Erstschulung

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 1.250,00 €

förderfähig

Unterricht

28.09.2026 - 02.10.2026

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 48 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Sieboldstraße 9

90411 Nürnberg

Kontakt

Lisa Bornschein

Tel. +49 911 5309 316

akademie--at--hwk-mittelfranken.de

Beratung

Details

Angebotsnummer 1026043-0

  • Aufbau, Funktionsweise und Symbole elektrischer Bauteile und Geräte sowie Teilanlagen
  • Schaltungsunterlagen lesen sowie Skizzen anfertigen
  • Anlageteile aufbauen
  • Fehler an Geräten und Anlagen eingrenzen, beheben
  • Prüfen von Schutzmaßnahmen
  • Fach und Führungsverantwortung im Themenfeld

Prüfungsvoraussetzungen
Wenn Sie am Lehrgang und der Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gesellen- oder Meisterbrief im SHK-Handwerk

    oder
  • Gesellenprüfung in einem einschlägigen Beruf mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf


Ziel

Dieser Lehrgang zielt auf eine Befähigung zum selbstständigen, gefahrlosen Arbeiten an elektrischen Anlagen  und/oder Betriebsmitteln in Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie Raumlufttechnischen Anlagen, bzw. deren Komponenten einschließlich der elektrisch und/oder elektronisch betriebenen Regelungen und Armaturen, in Verbindung mit Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Die durchzuführenden elektronischen Arbeiten beschränken sich auf Mess- und Prüfverfahren zur Fehlersuche, Verbinden und Trennen von Leitungen und Kabeln, Schaltern, Baugruppen und elektrischen Bauteilen sowie Austausch von Geräten und Beiteilen mit abschließender Prüfung. Eine Zerlegung und Reparatur geschlossener Bauteile und Baugruppen ist nicht vorgesehen.

Die Herstellung des Verteilungsnetzes und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme sowie deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs und deshalb nicht Inhalt dieses Lehrganges.

Zielgruppe

Arbeitgeber und Arbeitnehmer im SHK-Bereich, die künftig als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Betrieb eingesetzt werden.

Information

Der Lehrgang schließt mit einer Praxis- und Theorieprüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen, werden Ihnen eine Bescheinigung der Handwerkskammer für Mittwelfranken sowie ein Zertifikat des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Lehrgangskonzept "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" eine verbindliche Nachschulung beinhaltet. Diese ist in der Regel alle drei Jahre nach Erstprüfung oder bereits abgelegter Wiederholungsprüfung durchzuführen ist. Sollte die Nachschulung nicht regelmäßig absolviert werden, wird die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ungültig!

Unternehmer müssen sich bei der Auswahl der Mitarbeiter, die in ihrem Auftrag Arbeiten durchführen, davon überzeugen, dass diese ihre Tätigkeit sachgemäß durchführen. Der Unternehmer haftet in jedem Fall für die sachgerechte Ausführung der Tätigkeiten. Setzt er ungenügend qualifizierte Mitarbeiter ein oder kann er nicht nachweisen, dass er sich von der entsprechenden Qualifizierung überzeugt hat, handelt er grob fahrlässig. Der Unternehmer kann gegebenenfalls haftbar gemacht werden und den Versicherungsschutz verlieren.
Delegiert werden darf die Verantwortung den Elektro-Ingenieur, den Elektro-Meister, der Elektrofachkraft. Die Pflichtenübertragung hat gemäß DGUV Vorschrift 1 (§ 13) zu erfolgen. Die Fachkraft hat begrenzte Aufgabengebiete! Die Pflichtenübertragung ist unverzüglich schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Kurs nur mit einer bestimmten Teilnehmerzahl durchgeführt wird. Kontaktieren Sie uns - wir geben Ihnen gerne aktuelle Auskunft darüber.

Für Ihre schnelle und umfassende Beratung sind wir gerne telefonisch, per E-Mail und im persönlichen Gespräch für Sie da.

Voraussetzungen

Gesellen- oder Meisterprüfung in einem SHK-Handwerk

Förderung

Verringerte Lehrgangsgebühr durch Bezuschussung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

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