
Karriereplanung im Handwerk für KaufleuteGeprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO)
Vor allem für mitarbeitende Familienangehörige (zum Beispiel „Unternehmerfrauen“) mit einer kaufmännischer Ausbildung ist dieser Lehrgang eine wertvolle Zusatzqualifikation, um zusammen mit dem Handwerksmeister den kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich zu leiten.
Mit unserer praxisnahen Prüfungsvorbereitung werden Sie zum kompetenten Ansprechpartner für Personal- und Ausbildungsfragen, konzipieren und etablieren erfolgreiches Marketing und regeln und kontrollieren die Steuer und Arbeitsrechtsangelegenheiten.
Der kaufmännische Fachwirt (HwO) ist damit der Karrieretipp für alle Bürokaufleute, Industriekaufleute, Automobilkaufleute, Kaufleute für Büromanagement oder Fachverkäufer!
Unsere nächsten Kurse
Der neue kaufmännische Karriereweg im Handwerk
Der Karriereweg von der kaufmännischen Ausbildung über den Kaufmännischen Fachwirt bis hin zum Betriebswirt ergänzt die möglichen kaufmännischen Karrierewege für Absolventen einer gewerblich-technischen Ausbildung. Sowohl gewerblich-technisch ausgebildete als auch kaufmännisch ausgebildete Fachkräfte erhalten damit chancenreiche Entwicklungsmöglichkeiten in der beruflichen Bildung im Handwerk.
Die neue bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung“ ist auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet und damit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.
Mit Ihrem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie die Zulassung zur Weiterbildung zum „Geprüften Betriebswirt (HwO)“.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) benötigen Sie:
- Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie Nachweis/e einer mindestens zweijährigen einschlägigen kaufmännischen Berufspraxis oder
- Zeugnis zum/zur „Geprüften Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ oder
- Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung in einem Handwerk oder
- Zeugnis eines anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/zur Industriemeister/in (BBiG) oder
- Zeugnis eines anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/zur Fachmeister/in (BBiG) oder
- Zeugnis eines Abschlusses zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in oder
- Nachweis/e über den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und Nachweis/e einer mindestens zweijährigen einschlägigen kaufmännischen Berufspraxis oder
- Nachweis/e einer mindestens fünfjährigen einschlägigen kaufmännischen Berufspraxis.
Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung zum Lehrgang nicht die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung verbunden ist. Die Zulassung wird durch den zuständigen Prüfungsausschuss ausgesprochen.