Wir kennen fast alle finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihre erfolgreiche Weiterbildung im Handwerk.
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Für Ihre erfolgreiche Weiterbildung im HandwerkFinanzielle Fördermöglichkeiten

Mit einer finanziellen Förderung als Unterstützung lernt es sich einfach leichter. Informieren Sie sich deshalb schon im Vorfeld über eine passende Fördermöglichkeit und beantragen Sie diese vor Lehrgangsbeginn.



Aufstiegs-BAföG – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen. Gefördert werden Teilzeitmaßnahmen und Vollzeitmaßnahmen (Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten).

Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Der erfolgreiche Abschluss und der Schritt in die Selbstständigkeit werden mit zusätzlichem Darlehensteilerlass belohnt.

  Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG im Internet unter:
  www.aufstiegs-bafoeg.de

  Die Anträge können auch online gestellt werden.
  Online-Antragstellung

Ansprechpartner Aufstiegs-BAföG



Meisterbonus

 

Erhöhung des Meisterbonus

Der Bayerische Ministerrat hat Mitte März 2023 beschlossen, den Meisterbonus auf 3.000 Euro zu erhöhen. Die beschlossene Aufstockung soll rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zum Meister oder zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss in Bayern gelten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium muss nun noch die rechtlichen Grundlagen für die Erhöhung des Meisterbonus schaffen. 



Jeder, der in Bayern seine Meister- oder eine gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, erhält seit 01.06.2019 den Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro. Die Bayerische Staatsregierung fördert damit Personen, die ihre Prüfung in Bayern ablegen und deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt. Das Prüfungsergebnis darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Den entsprechenden Antrag bekommen die Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Prüfung von der zuständigen Handwerkskammer zugeschickt. Aktuell läuft der Meisterbonus bis zum 31.12.2023.

 Weitere Informationen zum Meisterbonus im Internet unter:
 www.meisterbonus.bayern





Weiterbildungsstipendium

Sie haben Ihre Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust weiterzukommen? Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.

Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Bei der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium darf die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen sind förderfähig, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.
Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. zum Meister. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.
Über drei Kalenderjahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 8.700 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den förderfähigen Kosten von 10 Prozent pro Maßnahmen zu tragen.
Maßnahmen, die vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium beginnen, können bezuschusst werden, wenn der Antrag auf Aufnahme vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde und die Maßnahme mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium läuft. 
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer Interessentin/eines Interessenten eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung. 
Bewerbungsunterlagen können Sie bei Ihrer Handwerkskammer anfordern. Die Bewerbungsfrist ist jeweils zum 30. November des laufenden Jahres. Die Auswahl der neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt anschließend im Januar des Folgejahres.  

Ansprechpartner Weiterbildungstipendium







Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn

Die Bundesagentur für Arbeit fördert auf Ermessensbasis Fortbildungen für Arbeitsuchende, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Nach einer Beratung durch Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie einen passenden Bildungsgutschein, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Bedingungen und die Arbeitslosigkeit lässt sich mit der Weiterbildung verhindern oder beenden.

Die Förderung gilt für zugelassene berufliche Weiterbildungen, die mehrere Monate dauern können. Allerdings müssen die Weiterbildung und der Bildungsträger zugelassen sein. Die Handwerkskammer für Mittelfranken ist mit den Bildungszentren sowie dem Bereich Fort- und Weiterbildung ein zugelassener Bildungsträger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß Akkreditierungs und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt alle Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen. Zu den Kosten können zum Beispiel die Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für eine notwendige Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern zählen.
 

  Weitere Informationen im Internet unter:
 www.arbeitsagentur.de







Förderung für Soldaten

Gefördert werden können: Nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Soldaten auf Zeit (SaZ) während ihrer Dienstzeit und Grundwehrdienstleistende (GDW 1) nach den Richtlinien zur Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende.
Anspruch auf Fachausbildung nach § 5 SVG haben: Zum Dienstzeitende SaZ mit einer Verpflichtungszeit von vier und mehr Jahren. Der Antrag muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst (KWEA-BFD) gestellt werden. Sie erhalten weitere Auskünfte an den Beratungsstellen der Standorte.