Ordnungen

Hausordnung für die Bildungs- und Technologiezentren (BTZen) der Handwerkskammer für Mittelfranken

Wir möchten, dass Sie sich während Ihres Aufenthaltes in unseren Bildungs- und Technologiezentren wohlfühlen.
Damit Sie gute Voraussetzungen für Ihre Aus- und Fortbildung vorfinden, gelten folgende Regeln:

  1. Unterstützen Sie mit verantwortungsvollem Verhalten, vor allem mit Ruhe und Disziplin, ein positives Arbeitsklima.
  2. Die Unterrichtsräume dürfen nur in sauberer Kleidung betreten werden. Alle Räume, Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge sowie Lehr- und Lernmittel sind schonend zu behandeln und sauber funktionsfähig zu hinterlassen.
  3. Pausen sind im Betriebsrestaurant (Kantine) oder in den dafür festgelegten Bereichen außerhalb der Lehrsäle und Werkstätten zu verbringen. Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur in den Pausenzeiten erlaubt.
  4. Das Mitführen und der Genuss von Alkohol und Drogen oder sonstiger Suchtmittel ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus dem laufenden Kurs.
  5. In allen Gebäuden des Bildungs- und Technologiezentrumszentrums ist das Rauchen verboten. Auf dem Gelände ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Raucherzonen im Außenbereich erlaubt.
  6. Umweltschutz ist uns ein großes Anliegen. Unterstützen Sie unser Zertifiziertes Öko-Audit-System:
    ■ Werfen Sie Ihre Abfälle getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter
    ■ Geben Sie Ihre leeren Getränkeflaschen in der Kantine zurück
    ■ Vermeiden Sie Verunreinigungen jeglicher Art im Gebäude und im Freigelände.
  7. Die Benutzung von Mobilfunk-Telefonen während des Unterrichts ist nicht gestattet.
  8. Für Garderobe und mitgebrachte Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Schadensfälle sind sofort zu melden. Verursacher von Schäden haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit persönlich und können unverzüglich vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
  9. Teilnehmer, denen ein Schrank zur Verfügung gestellt wurde, sollen diesen zum Lehrgangsende leer und sauber verlassen. Zurückgelassene Gegenstände werden von der Hausverwaltung entsorgt.
  10. Das Parken von Fahrzeugen ist nur während der Lehrgangszeiten auf den vorgesehenen Flächen erlaubt. Für Zweiräder steht ein separater Abstellplatz zur Verfügung. Auf dem gesamten Gelände ist mit
    Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
    In allen Bildungs- und Technologiezentren gelten je nach Verfügbarkeit der Parkplätze folgende Zeiten:
    Montag bis Donnerstag von 16:00 bis 21:00 Uhr, Freitag, 12:00 bis 21:00 Uhr und Samstag 7:00 bis 16:00 Uhr.
  11. Im Brandfall ist Ruhe zu bewahren und das Gebäude geordnet zu verlassen.
  12. Die Anordnungen der Mitarbeiter der Handwerkskammer und des Kantinenpersonals sind zu befolgen.
  13. Bitte beachten Sie alle Vorschriften zum Arbeitsschutz und zum Brandschutz sowie die ausgehängte Werkstattordnung und Raumordnung in den Computerräumen.

Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken.

Viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr Bildungsteam
der Handwerkskammer für Mittelfranken

Stand 01/2025



Lehrsaalordnung in den Computerräumen

Wir bitten Sie, die EDV-Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Bitte beachten Sie die Bedienungshinweise und die allgemeinen Sicherheitsvorschriften.
Melden Sie bitte umgehend alle auftretenden Probleme und Fehlfunktionen der Geräte oder der Software Ihrem Dozenten. Wir bitten Sie, eigene Aktivitäten zur Störungsbeseitigung zu unterlassen.
Das widerrechtliche Kopieren von Software und das Herunterladen von Daten ist verboten. Wir bitten Sie dringend, nur die zur Fortbildung verwendeten Programme zu starten und nur den Kursinhalt betreffende Befehle auszuführen.
Für die Installation und Konfiguration von Hard- und Software sind ausnahmslos die Systembetreuer der Handwerkskammer verantwortlich. Insbesondere dürfen Teilnehmer keine mitgebrachte oder zum Beispiel aus dem Internet heruntergeladene Software installieren oder Änderungen an der Hardware der Computer
vornehmen.
Alle Nutzer haften für grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der vorhandenen Hard- und Software, der Dateien und der Einrichtung des EDV-Raums.
Bitte behandeln Sie die EDV-Anlagen pfleglich. Essen, trinken und rauchen ist in den EDV-Räumen nicht erlaubt.
Schalten Sie nach Beendigung Ihres Unterrichts die Rechner ordnungsgemäß ab. Entfernen Sie bitte nicht mehr benötigte Ausdrucke und Aufzeichnungen.

Bitte beachten Sie auch die Hausordnung des Bildungs- und Technologiezentrums.

Herzlichen Dank und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr Bildungsteam
der Handwerkskammer für Mittelfranken



Werkstattordnung für die Bildungs- und Techologiezentren

  • Den Anweisungen des/der Ausbildungsmeister/in ist in jedem Fall Folge zu leisten!
  • In den Werkstätten haben die Lehrgangsteilnehmer vorschriftsmäßige Arbeitskleidung zu tragen.
  • Maschinen und Geräte dürfen nur auf Weisung durch den/die Ausbildungsmeister/in in Betrieb gesetzt werden. Alle Anordnungen, Betriebsanleitungen und die Unfallverhütung sind genauestens einzuhalten.
  • Getränke und Speisen sind von Maschinen, Geräte und sonstigen technischen Einrichtungen unbedingt fernzuhalten. Verursacher von Schäden haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Die Benützung von Handys, Kameras, Bildtelefonen, Tonträger und ähnlicher Geräte ist in den Werkstätten untersagt.
  • Während der Lehrgangsstunden dürfen die Werkstätten nur mit Genehmigung des/der Ausbildungsmeister/in verlassen werden.
  • Bei Arbeitsunfällen ist sofort der/die Ausbildungsmeister/in zu verständigen.
  • Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Werkstatträume und zugehörige Nebenräume sind stets sauber zu halten. Der/die Ausbildungsmeister/in kann die Reinigung anordnen.
  • Bei Krankheit ist der/die Ausbildungsmeister/in umgehend zu verständigen. Eine Kopie der Arbeits-, Unfähigkeits-Bescheinigungen ist am gleichen Tag der Arbeitsunfähigkeit einzureichen.
  • Zuwiderhandlungen gegen die Werkstattordnung und Hausordnung können unter anderem mit dem Ausschluss aus dem Lehrgang geahndet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ihr Bildungsteam
der Handwerkskammer für Mittelfranken



Hausordnung Internat

Allgemein

  • Kantine: 
    Frühstück: 06.30 Uhr – 07.30 Uhr 
    Abendessen: 18.00 Uhr – 19.00 Uhr 
  • Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gibst du deinen Schlüssel beim Verlassen des Hauses bei uns an der Rezeption ab.
  • Alle mitgebrachten Elektrogeräte (Ladekabel ausgenommen) dürfen nicht in den Zimmern angeschlossen werden.
  • Ladekabel müssen, wenn sie nicht in Gebrauch sind (und morgens vor Verlassen des Hauses) abgesteckt werden.
  • Ab 22.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten.
  • Die Haustüren und der Clubraum werden um 23.00 Uhr geschlossen.
  • Damit kein Azubi verloren geht, müssen die Mitarbeiter des Internats morgens in die Zimmer schauen.
  • Mittwochs wird geputzt, bitte stellt eure Sachen so zusammen bzw. in die Schränke, dass die Böden frei sind.
  • Am Freitagmorgen bzw. bei der Abreise ist alles Gepäck mit aus den Zimmern zu nehmen, die Bettwäsche in den Wagen im EG zu legen und der Schlüssel an der Rezeption abzugeben.

Rauchen 

  • Bitte nicht im Zimmer oder Haus rauchen, nutze hierfür die Außenbereiche.
  • Keine Deos oder ähnliches unter den Rauchmeldern sprühen, der Feueralarm geht sonst los.
  • Rauchmelder nicht abnehmen, Alarm geht sonst los.
  • Die Kosten eines von dir verursachten Feuerwehreinsatzes (ca. 1000€) stellen wir dir in Rechnung 
     

Alkohol 

  • Alkohol ist grundsätzlich im und auf dem Gelände des Internats nicht gestattet.
  • Alkohol, der von uns gefunden wird, muss von dir unter unserer Aufsicht entsorgt werden.
  • Bei wiederholtem Alkoholkonsum im oder auf dem Gelände behalten wir es uns vor, mit deinem Ausbilder und deinem Betrieb zu sprechen. Möglicherweise musst du dir dann eine andere Schlafmöglichkeit suchen.
     

Drogen 

  • Der Konsum von Drogen (auch Cannabis) ist verboten.
  • Falls wir Drogen bei dir finden, sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren.
  • Der Konsum von Drogen führt dazu, dass du nicht mehr im Internat wohnen darfst .